Nach einem Aufenthalt in Australien, dürfen Sie ein gewisse Freimenge an Waren aus Australien mitnehmen. Folgendes sollten Sie beachten wenn Sie wieder in die EU einreisen. Alle Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sein. Die Waren dürfen nicht für gewerbliche Zwecke mitgebracht werden und zum Verkauf sein. Um den genauen Wert der Ware zu ermitteln ist es daher sehr wichtig, dass Sie den Kaufbeleg Ihrer Reisemitbringsel aufbewahren und bei der Abfertigung vorlegen. Wenn Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, so ermittelt die Zollstelle den Wert der Ware. Reisegepäck das per Post voraus- oder nachgesandt wird, gilt nicht als mitgeführt. |
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Bei der Wiedereinreise in die EU gibt es folgende zollfrei Mengen- und Wertgrenzen, dies gilt für Erwachsene ab 17 Jahre:
Für Lebensmittel, Tiere und Pflanzen gibt es strenge Vorschriften, genau Information finden Sie auf der Seite des Zolls: www.zoll.de
Australien hat ein strenges Quarantänegesetz, deshalb sollten alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte auf der Passagier-Ausreisekarte angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Bitte deklarieren Sie lieber mehr als zu wenig, sonst kann es zu Bußgeldern kommen.
Insbesondere bedrohte Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht ausgeführt werden. Genauso wie historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände.
Campingbedarf sollte vor dem Rückflug aus Australien gründlich gereinigt werde, da es sonst nicht mitgenommen werden darf. Es könnte Erdrest und Pflanzensaat anhaften, welches nicht aus Australien ausgeführt werden darf.
Headerbild | Uwe Schwarz / pixelio.de |
Quelle: | Auswärtiges Amt & Zoll.de alle Angaben ohne Gewähr |